Freigrenzenpräparat mit Strahlenschutzbehälter aus Messing. In eine Goldfolie eingewalztes und in das abgeflachte Ende eines geschlossenen Edelstahlstiftes eingelassenes Radiumsulfat.
Aktivität: ca. 4 kBq
Toleranz: -10% / +40%
Masse: ca. 400 g
Achtung: Gefahrgut.
Daher entstehen zusätzliche Transportkosten.
Hinweis:
Der Strahlerstift 226Ra ist ein Freigrenzenpräparat ohne Bauartzulassung. Seine Aktivität beträgt ca. 4 kBq und kann um bis zu 40% nach oben oder um bis zu 10% nach unten abweichen. Die Freigrenze für 226Ra liegt bei 10 kBq.
Der Strahlerstift 226Ra kann in Deutschland einzeln ohne Genehmigung oder Anzeige eingesetzt werden, solange die sogenannte Summenregel beachtet wird. Andernfalls ist eine Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich.
Hinweis:
Nach Strahlenschutzgrundsätzen ist jeder, der eine Tätigkeit mit radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung plant oder ausübt, verpflichtet
· unnötige Strahlenexposition oder Kontamination von Mensch und Umwelt zu vermeiden
und unvermeidbare Strahlenexposition oder Kontamination von Mensch und Umwelt unter Beachtung des Standes von Wissenschaft und Technik und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles auch unterhalb der festgesetzten Grenzwerte so gering wie möglich zu halten.