Die Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RiSU) – Empfehlung der Kultusministerkonferenz in der Fassung vom 27.02.2013 – stellt besondere Anforderungen an die Quellen elektrischer Energie,
die für Schülerexperimente an offenen Stromkreisen (ohne Basisschutz) bis zur Jahrgangsstufe 10 zugelassen sind. Diesen Anforderungen genügen
Netzgeräte mit Spannungsbegrenzung bis 25 V AC und 60 V DC und sicherer Trennung vom Versorgungnetz nach EN 61558-2-6.
Nicht berührungsgefährliche Spannungen liefern gemäß Abschnitt 1-11.1 der RiSU auch Geräte mit einem Kurzschlussstrom unter 2 mA. Über eine sichere Trennung von dem Versorgungsnetz nach EN 61558-2-6 verfügen und mit diesen Anforderungen der
RiSU konform sind: